Neue SFG - Förderaktion: Starke!Zentren
Zur Belebung steirischer Ortskerne
Die Förderaktion der SFG „Starke!Zentren" richtet sich seit Jänner 2024 an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bauberechtigte von Gebäuden oder Gebäudeteilen in steirischen Orts- und Stadtkernen. Ob eine Fläche in einem Orts- oder Stadtkern liegt, wird seitens der „Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung" geprüft.
Gefördert werden Umbau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von Flächen, die leer stehen oder von Leerstand bedroht sind und künftig wirtschaftlich genutzt werden sollen. Die Nutzung ist durch schriftliche Interessensbekundung eines Nutzers oder Vorlage eines Miet- oder Pachtvertrages bei der Beantragung der Förderung nachzuweisen. Kosten für Flächen, die für Wohnzwecke bestimmt sind, können nicht gefördert werden, ebenso keine Neubauten oder Maßnahmen für Flächen, die aktuell genutzt werden.
Das Investitionsvolumen des Projektes muss mindestens 50.000 Euro betragen. Gefördert werden 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro pro Projekt.
Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.