Freiwillige Vereinbarung zur Qualitätssicherung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wettbewerbsvorteile für heimische Unternehmen
Von Bundesminister Andrä Rupprechter wurde, gemeinsam mit etablierten Umweltgutachtern und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die "Freiwillige Vereinbarung zur Qualitätssicherung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung" ins Leben gerufen. Mit dieser Initiative will das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen stärken und sie dabei unterstützen, ihre Umweltleistungen zu verbessern.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), das im Dezember 2016 in Kraft getreten ist, sind bundesweit kapitalmarktorientierte Unternehmen und Finanzinstitute mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet, über soziale und ökologische Themen, Risiken, Strategien, Ergebnisse und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren zu berichten. Die Inhalte der freiwilligen Vereinbarung des BMLFUW wurden auf Basis einer Studie des Instituts für Nachhaltigkeitsmanagement der WU Wien im Rahmen von Expertenworkshops erarbeitet.
Download: Freiwillige Vereinbarung zur Qualitätssicherung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Quelle: Europaticker