CSR-Themen halten ab 2017 in Geschäftsberichten großer öffentlicher Unternehmen Einzug!
Offenlegung nichtfinanzieller Informationen (NFI)
Die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2014 ändert und erweitert die bestehende Richtlinie 2013/34/EU auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen und war bis zum 6. Dezember 2016 in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Große Unternehmen öffentlichen Interesses sind durch diese Richtlinie ab 01.01.2017 dazu verpflichtet, ihre soziale Verantwortung und Strategien zu Themen wie Umwelt, soziale Belange, Menschenrechte transparent zu machen.
Als großes Unternehmen gelten diejenigen, die durchschnittlich mehr als 500 Dienstnehmer beschäftigen. Von der EU vorgegeben ist, dass es sich bei den betroffenen Unternehmen um börsennotierte Unternehmen, sowie Finanzdienstleister - Banken und Versicherungen handelt. Ob auch Unternehmen mit Umweltrisiken, wie chemische Industrien oder Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung hinzukommen, ist noch offen.
Umgesetzt kann das Gesetz werden, indem im Lagebericht des Geschäftsberichtes, CSR-Themen wie Umwelt-, Sozial und Arbeitnehmerbelange eingearbeitet werden. Darüber hinaus muss ein Diversitätskonzept für Geschäftsführung und Aufsichtsrat beinhaltet sein. Eine mögliche Alternative wäre die Erstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsberichtes der innerhalb von 6 Monaten auf der Website des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden muss.
Weiterführende Informationen:
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Umsetzung in Österreich: Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, NaDiVeG
- BMNT: Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen
- BMNT: Freiwillige Vereinbarung zur Qualitätssicherung in der Nachhaltigkeitsberichtertattung
- Respact: Was Sie in Punkto Reporting zukünftig erwartet und wie Sie es vorbildhaft umsetzen
- WKO Steiermark: Charta der Vielfalt
- EU-Kommission: Nonfinancial Reporting